Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule
Die Schulung umfasst theoretischen und praktischen Unterricht. Sie erfolgt aufgrund des Ausbildungsvertrages. Der Unterricht wird auf Basis der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen, den auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen und der Fahrschüler- Ausbildungsverordnung erteilt. Die Schulung erfolgt in deutscher Sprache. Es gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind.
Ort und Dauer der Schulung
Die Schulung beginnt mit Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages. Die Ausbildung findet in den Räumlichkeiten der Fahrschule oder einer kooperierenden Fahrschule statt. Der Fahrschüler (m/w/d, nachfolgend der Fahrschüler genannt)erklärt sich mit seiner Unterschrift unter den Ausbildungsvertrag ausdrücklich damit einverstanden, dass die Schulung ganz oder teilweise auch über eine Kooperationsfahrschule durchgeführt werden kann, mit der die Fahrschule einen Kooperationsvertrag geschlossen hat. Dieses Einverständnis kann der Fahrschüler jederzeit schriftlich widerrufen. Die praktische Ausbildung findet im Großraum Krefeld und Neuss statt. Start und Ende der Fahrstunden ist grundsätzlich die Fahrschule oder eine der Zweigstellen. Ausbildung und Ausbildungsvertrag enden mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall aber nach Ablauf eines Jahres seit Vertragsabschluss. Der Vertrag endet sofort, wenn der Schüler einen Täuschungsversuch in der Prüfung plant, unternimmt oder unternommen hat.
Preisänderungen, Preisstetigkeit
Grundbetrag
Entgelt für Unterweisungen, Fahrstunden und Vorstellungen zu Prüfungen, Lern-Accounts
Absage von Fahrstunden / Benachrichtigungsfrist
Kann ein Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverzüglich persönlich oder telefonisch (keine SMS, Whatsapp, Email oder ähnliche Nachrichtenübermittlung!) zu verständigen. Werden Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung für vom Fahrschüler nicht wahrgenommenen Fahrstunden in Höhe des Fahrstundenentgeltes zu verlangen.
Zahlungsbedingungen
Leistungsverweigerung durch die Fahrschule
Kündigung des Vertrages
Gebühren und Entgelte bei Vertragskündigung
Wird der Vertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf: in jedem Fall1/3 des Grundbetrages, wenn die Kündigung innerhalb der ersten zwei Wochen seit Vertragsabschluss erfolgt; 2/3 des Grundbetrages, wenn die Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Vertragsabschluss erfolgt; den vollen Grundbetrag, wenn die Kündigung später als drei Wochen nach Vertragsabschluss erfolgt, oder wenn bereits mit der Aus-/ Weiterbildung/ den Seminaren begonnen wurde. Gekaufte Lehrmittel werden nicht zurückgenommen bzw. der Kaufpreis wird nicht erstattet. Kosten für bereits bestellte Prüfungen trägt ebenfalls der Fahrschüler. Ausbildungsbeginn ist der Tag der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages. Gleiches gilt für Seminar-Verträge, SGBIII-geförderte Maßnahmen. Handelt es sich bei dem Ausbildungsvertrag um eine nach SGBIII-geförderte Maßnahme, entfallen die o.g. Gebühren und Entgelte bei Vertragskündigung vor Beginn der Maßnahme sowie bei Nichtförderung des Teilnehmers.
Einhaltung vereinbarter Termine
Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder auf dem Zeit- Konto gut zu schreiben.
Wartezeiten bei Verspätungen
Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, so muss der Fahrschüler nicht länger warten. Hat der Fahrschüler den verspäteten Beginn einer vereinbarten praktischen Ausbildung zu vertreten, so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Verspätet er sich um mehr als 15 Minuten, muss der Fahrlehrer nicht länger zu warten. Die vereinbarte Ausbildungszeit gilt dann als ausgefallen.
Ausfallentschädigungen
Ausschluss vom Unterricht
Der Fahrschüler ist vom Unterricht auszuschließen: wenn er unter Einfluss von Alkohol, Drogen oderanderer berauschender Mittel steht; wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet sind. Allein der Verdacht hierfür ist ausreichend. Der Fahrschüler hat auch in diesem Fall ebenfalls als Ausfallentschädigung das volle Fahrstundenentgelt zu entrichten.
Behandlung von Ausbildungsgerät und Fahrzeugen
Bedienung und Inbetriebnahme von Lehrfahrzeugen
Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht und nur auf Anordnung des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden. Zuwiderhandlungen können Strafverfolgung und Schadensersatzpflicht zur Folge haben.
Besondere Pflichten des Fahrschülers bei der Kraftradausbildung
Abschluss der Ausbildung
Anmeldung zur Prüfung
Datenschutz, Entbindung, Widerruf
Der Fahrschüler willigt freiwillig mit seiner Unterschrift ein, dass das zuständige Straßenverkehrsamt, die Prüforganisation, die Kostenträger sowie die Fahrschule die personenbezogenen Daten des Fahrschülers austauschen dürfen. Hierzu gehören Daten zur Person selbst sowie Daten, welche mit der Ausbildung und Prüfung des Fahrschülers unmittelbar zusammenhängen, insbesondere Dauer und Umfang der Ausbildung, Orte und Zeiten der Prüfungen, besondere Vorkommnisse bei Prüfungen, Täuschungsversuche, Wechsel des Fahrschülers zu anderen Fahrschulen. Weiterhin willigt der Fahrschüler mit seiner Unterschrift ein, dass die Fahrschule die über den Fahrschüler erhobenen Daten im Rahmen des Ausbildungsvertrages in einem vom Verlag Heinrich Vogel bereitgestellten Cloud Speicherplatz auf hochsicheren zertifizierten Servern speichert. Der Fahrschüler erklärt sich damit einverstanden, dass die Fahrschule Bilder von seiner Person auf der Fahrschulwebsite und in den sozialen Medien veröffentlichen darf. Für die Veröffentlichung erhält der Schüler keine Entgelte. Die Einwilligung gilt auch für die Zeit nach seiner Ausbildung. Die Fahrschule haftet nicht dafür, dass Dritte ohne Wissen der Fahrschule und damit unerlaubt den Inhalt der Website bzw. der sozialen Medien für weitere Zwecke nutzen, so insbesondere auch durch das Herunterladen und / oder Kopieren von Bildern. Die Fahrschule sichert jedoch zu, alle zumutbaren Maßnahmen gegen ein solches unerlaubtes Handeln zu unternehmen. Der Fahrschüler kann die Einwilligung jederzeit teilweise odervollumfänglich widerrufen. Der Widerruf bedarf der Schriftform.
Sonstiges
Ändert der Fahrschüler seine Adresse, so hat er umgehend der Fahrschule die neue Adresse mitzuteilen. Kosten, die der Fahrschule durch eine etwaige Adressermittlung entstehen trägt der Fahrschüler.
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der Fahrschule, Krefeld.